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BR-Info 04/2003

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Hallo Zusammen!

Hier noch einmal Infos über den aktuellen Stand der Kündigungsschutzklagen all derer, die durch ver.di vor Gericht vertreten werden.

Anfang März gab es ja, nach einigen Ausfällen, den ersten Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Bremen. Bei diesem Termin kam die Richterin zu der Auffassung, dass die Kündigungen zum 30.09.2002 auf Grund ihrer Bedingungen (Standortwechsel und 20 % weniger Gehalt) eventuell rechtsunwirksam sind. Wäre dies der Fall, würden die Arbeitsverhältnisse bis heute fortbestehen und ein Anrecht auf Weiterzahlung des Gehaltes vorliegen.

Zur Klärung der Sachlage schlug die Richterin vor, ( im Anbetracht der Vielzahl von Verfahren) zwei Pilotverfahren zu führen, in denen diese strittige Frage entschieden wird. Zwei Pilotverfahren sind notwendig, da wir zwei Gruppen von ArbeitnehmerInnen haben: KollegInnen mit "normalem" Kündigungsschutz und KollegInnen mit "besonderem" Kündigungsschutz.

Die Rechtsanwältin von telegate hat das Problem erkannt und zeigte, ebenso wie Herr Anthonisen von ver.di, die Bereitschaft, sich möglicherweise im Vorfeld gütlich zu einigen. Der Termin für eine gütliche Einigung wurde auf den 23.04.2003 gelegt. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung über das Führen der Pilotverfahren ist der 30.04.2003 .

Über die Verfahren, die von anderen Anwälten gegen telegate geführt werden, liegen uns keine detaillierten Informationen vor. Zum Teil sollen sie sich den Pilotverfahren angeschlossen haben, dies ist aber unseres Wissens nicht bei Allen der Fall.

telegate hat, auf Grund der Rechtsunsicherheit, ob die Arbeitsverhältnisse nun wirklich korrekt gelöst wurden oder nicht, dem Betriebsrat eine Anhörung zur vorsorglichen erneuten Kündigung derer, die heute noch Einzelschutzklagen führen, vorgelegt. Wir haben den Kündigungen aus mehreren Gründen widersprochen.

Das bedeutet aber, dass allen, die Einzelschutzklage führen, demnächst eine erneute Kündigung zu einem Termin im Mai oder auch später (je nach Anstellungsvertrag und den damit verbundenen Kündigungsfristen) per Post ins Haus flattern kann. Ist dies der Fall, dann meldet Euch bei Euren RechtsvertreterInnen und schickt ihnen ggf. eine Kopie.


Ja, was gibt es sonst noch?

Die BR mail Adresse haben wir aufgelöst, da sich dort seit längerem niemand mehr von Euch gemeldet hat. Bei Fragen wendet Euch direkt an Herrn Anthonisen oder ggf. auch an mich persönlich ( ma.leon@web.de oder 0421/ 24 89 323).

Anfang Mai gibt es an dieser Stelle neue Infos,

bis dahin liebe Grüße

Euer BR

10. April 2003


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